Leistungen

BERATEN | TRAGWERKSPLANUNG | STATIK

Leistungsphasen 1 bis 6 nach §51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

  • Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung im Dialog mit dem Architekten
  • Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der Wirtschaftlichkeit
  • Erarbeiten der Tragwerkslösung mit überschlägiger statischer Berechnung
  • Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnung und Anfertigen der zugehörigen Positionspläne
  • Erstellen der Tragwerkszeichnungen
  • Mitwirken bei der Mengenermittlung für das Leistungsverzeichnis

 

Besondere Leistungen

  • Durchführen von Baustellenkontrollen in statisch konstruktiver Hinsicht
  • Mitwirken bei der Überwachung von Tragwerkseingriffen im Bestand