BERATEN | TRAGWERKSPLANUNG | STATIK
Leistungsphasen 1 bis 6 nach §51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung im Dialog mit dem Architekten
- Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der Wirtschaftlichkeit
- Erarbeiten der Tragwerkslösung mit überschlägiger statischer Berechnung
- Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnung und Anfertigen der zugehörigen Positionspläne
- Erstellen der Tragwerkszeichnungen
- Mitwirken bei der Mengenermittlung für das Leistungsverzeichnis
Besondere Leistungen
- Durchführen von Baustellenkontrollen in statisch konstruktiver Hinsicht
- Mitwirken bei der Überwachung von Tragwerkseingriffen im Bestand